Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn dies nach Einschätzung der Schule sinnvoll ist und nicht bereits über das Jugendamt Lernförderung gefördert wird.
Angebote für Eltern
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungspaket ermöglicht, dass Ihre Kinder in der Schule und in der Freizeit ohne Einschränkungen mitmachen und teilnehmen können. Sie erhalten Zuschüsse z. B. für Klassenfahrten, Ausflüge und Ferienfreizeiten, Sport- und Musikangebote, Nachhilfe oder das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, der Kindertagesstätte oder bei der Tagesmutter.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Wenn Sie (bzw. Ihre Kinder)
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen möglichen Anspruch im Jobcenter prüfen lassen.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Wenn Sie (bzw. Ihre Kinder)
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG
- Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen möglichen Anspruch im Jobcenter prüfen lassen.
Haben Sie Fragen zum Bildungspaket oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragsstellung, dann steht Ihnen Frau Müller gerne zur Verfügung.
Anträge zum Download
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Anträge des Bildungs- und Teilhabepakets zum selbstständigen Ausdrucken und Ausfüllen.
Die aktuellen Anträge gibt es auch im Büro der Schulsozialarbeit.
Hauptantrag BuT
Die aktuellen Anträge gibt es auch im Büro der Schulsozialarbeit.
Frau Müller hilft Ihnen gerne dabei, diese gemeinsam auszufüllen.
Der folgende Hauptantrag muss immer ausgefüllt werden: