Inklusionsbegleitung mit In Via


  Gut betreut durch den Schulalltag

 

 Mit dem Angebot der Inklusionsbegleitung unterstützen wir Schüler*innen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dabei, trotz ihrer Einschränkung am Schulleben teilhaben zu können. Wir unterstützen die Kinder bei unterschiedlichen Herausforderungen während der Schulstunden, der Pausenzeiten, in der Offenen Ganztagsschule und bei Schulveranstaltungen. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass alle Kinder mit ihren individuellen Besonderheiten als wertvolle Mitglieder der Schulgemeinschaft gesehen und wertgeschätzt werden.

 

Schulbegleiter*innen geben individuelle Hilfestellungen:

  • bei lebenspraktischen Aufgaben wie Selbstorganisation, Mobilität oder Orientierung in der Schule,
  • im sozial-emotionalen Bereich wie beim Beziehungsaufbau zu Kindern und Lehrkräften, beim Erlernen von Regelbewusstsein, Konfliktfähigkeit und Selbstkontrolle,
  •  im kognitiven Bereich durch Strukturierung und Betreuung in allen Unterrichtsphasen und durch Unterstützung von Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer,
  • bei pflegerischen Tätigkeiten wie An-, Aus- und Umziehen.

 

Unsere Inklusionsbegleiter*innen sind an fünf Kölner Grundschulen im Rahmen des so genannten Poolmodells tätig und arbeiten dort als festes Team. Das bringt für alle Beteiligten viele Vorteile mit sich und ist in unseren Augen ein weiterer, wichtiger Schritt zur

gelebten Inklusion. Durch den Wegfall der 1/1-Betreuung hin zum Poolmodell erreichen wir mehr Flexibilität und Kompetenz, verankern die Inklusionsbegleitung fest in der Schule und erhöhen die Auswahlmöglichkeiten für die Kinder. Die Eltern haben darüber hinaus die

Gewissheit, dass eine erkrankte Inklusionsbegleitung nicht durch einen Fremden, sondern durch eine ihrem Kind bekannte Begleitung vertreten wird.

 

Mein Kind braucht eine Inklusionsbegleitung. Was nun?


Beantragung und Finanzierung:

 

  • Die Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten beantragen eine Eingliederungshilfe für ihr Kind bei der zuständigen Fachbehörde. Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung des Kindes ist das Bezirksjugendamt zuständig, bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung des Kindes kontaktieren Sie bitte das zuständige Amt für Soziales und Senior*innen.
  • Wird der Antrag bewilligt, beauftragt das zuständige Amt einen Träger zur Erbringung der Leistung. In einem gemeinsamen Hilfeplangespräch mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden die Ziele der Inklusionsbegleitung besprochen und im Hilfeplan festgeschrieben.

 


  Ihr Kontakt zu uns:

  Miriam Mordeja

  Fachdienst Inklusionsbegleitungen

Stolzestraße 1a, 50674 Köln

Tel: 0221/4728-650

  Miriam.Mordeja@invia-koeln.de




Koordination Ivonne Tvec und Barbara Scherbart

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